Die beruflichen Ausfallzeiten sind stark abhängig von der Größe des operierten Areals und von der beruflichen Tätigkeit selbst. Bei weniger körperlich belastenden Tätigkeiten wie Büroarbeit
können Sie möglicherweise nach 3 Tagen wieder arbeiten. Bei körperlich anstrengenden Berufen kann die Ausfallzeit allerdings auch einmal 2 Wochen dauern.
Beachten Sie bitte, dass Sie nach einer ästhetischen Operation nicht krankgeschrieben werden können. Bitte verlangen Sie auch von Ihrem Hausarzt keine Krankschreibung aus einem anderen Grund.
Am besten Sie nehmen Urlaub oder besprechen mit Ihrem Arbeitgeber eine andere geeignete Lösung.